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Bedingungen Privatkunden

 

Bedingungen für Privatpersonen für die Leistungen des Jahrespakets der „COMPASS Global Medical Assitance GmbH“, im Folgenden kurz COMPASS genannt.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§1 Wer bekommt das Recht auf Nutzung unserer Dienstleistungen?

Das Leistungsangebot der COMPASS gilt für auf der Vertragsbestätigung genannte Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland, im Folgenden kurz Kunden genannt, sofern die Jahresgebühr bezahlt wurde.

 

§2 Für welche Reisen können die Leistungen in Anspruch genommen werden?

Das Leistungsangebot gilt für beliebig viele Reisen, die im Buchungszeitraum begonnen wurden. Es gibt keine Ausschlüsse bezüglich Dauer, Zweck oder Ziel der Reise. Als „eine Reise“ gilt das Verlassen Deutschlands bis zu Wiederankunft in Deutschland.

 
§3 Wann ist die Jahresgebühr zu zahlen?
  1. Die erste oder einmalige Dienstleistungsgebühr ist sofort nach Vertragsabschluss fällig und bei Aushändigung der Vertragsbestätigung bzw. nach Zustellung der Gebührenrechnung im Lastschriftverfahren oder per Überweisung zu zahlen. Ist die einmalige oder erste Gebühr bei Eintritt des Falles, der zur Inanspruchnahme der Dienstleistung führt, nicht gezahlt, ist COMPASS nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten und macht dies glaubhaft.
  2. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht einem der Vertragspartner bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung zugeht.
  3. Die Folgegebühren werden jeweils für ein Vertragsjahr, frühestens am 1. des Monats in dem ein neues Vertragsjahr beginnt, vom Konto des Kunden abgebucht oder dem Kunden per Anschreiben in Rechnung gestellt. Kann die Folgeprämie zu diesem Termin nicht abgebucht werden oder ist die Rechnung nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels von zwei Wochen gezahlt, kann COMPASS schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei weiteren Wochen setzen. Tritt nach Ablauf der Frist der Fall ein, der zur Inanspruchnahme unserer Dienstleistung führt, und ist der Kunde mit der Zahlung der Folgegebühr noch in Verzug, ist die COMPASS von der Verpflichtung zur Leistung frei. COMPASS kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder dem Ablauf der Zahlungsfrist nachgeholt, entfällt die Wirkung der Kündigung und der Vertrag tritt wieder in Kraft. Für Leistungsfälle, die nach Ablauf der Zahlungsfrist eingetreten sind, besteht jedoch keine Leistungspflicht.

 

§4 Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf die Dienstleistung der COMPASS?

Der Anspruch beginnt mit der Beitragszahlung und dem Erhalt der Vertragsbestätigung (per E-Mail PDF oder per Post) und endet mit Ablauf des Vertragszeitraumes. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs auf einer Reise befindet. Zu einer Vertragsverlängerung gilt entsprechend §3 Absatz 2.

 
§5 In welchen Fällen besteht kein oder ein verminderter Anspruch auf die Dienstleistung der COMPASS?
  1. Fälle in denen der Kunde die Gründe für die Inanspruchnahme der Dienstleistung vorsätzlich herbeiführt.
  2. Eingeschränkter Leistungsanspruch besteht in Fällen in denen nach den internen Richtlinien der COMPASS die Kriterien für ein persönliches Aufsuchen des Kunden vor Ort gegeben sind, jedoch Risiken wie Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Nuklearunfälle oder relevante Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gegen eine Reise unseres Arztes vor Ort sprechen. Ebenso kann eine Reise des Arztes wegen äußeren von der COMPASS nicht zu vertretenen Gründen wie Streiks, nicht zu erwartenden Visum-Problemen oder anderem gewichtigen Hemmnissen ausfallen, ohne dass es zu einem Ersatzanspruch des Kunden kommt oder sich eine Haftung der COMPASS für Folgen des nicht anwesenden Arztes ergibt. Selbstverständlich werden wir in diesen seltenen Fällen des §5 Absatz 3. alles uns mögliche unternehmen, vor Ort einen vertrauten und unabhängigen Arzt zu engagieren, sich an dem Fallmanagement zu beteiligen.
 

§6 Was muss der Kunde im Fall der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der COMPASS unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?

Der Kunde ist verpflichtet;

  • selbst sein Möglichstes zu tun, die COMPASS zu unterstützen und den Aufwand der COMPASS gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
  • den Fall und die Begleitumstände darzulegen und den Ärzten der COMPASS jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, gegebenenfalls die Ärzte der COMPASS, soweit bei Antragstellung noch nicht geschehen, und ggf. auch Ärzte anderer beteiligter Assistancen von der Schweigepflicht zu entbinden.
§7 Wann und was zahlt die COMPASS?

Bei der COMPASS handelt es sich um einen reines Dienstleistungsunternehmen, das Service verkauft. Die COMPASS trägt alle eigenen Kosten die zu Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.

Die COMPASS ist keine Versicherung und übernimmt kein Kosten unserer Kunden. Wir sind komplett unabhängig von dem Ihre Reise versichernden Versicherungsunternehmen. Das ist eine unserer Stärken. Sie können bei uns keine Schäden einreichen und wir können keine Kostenübernahmegarantien für Kliniken ausgeben. Wir können jedoch, falls gewünscht, bei der Einreichung der Schäden bei Ihrem Versicherer behilflich sein oder für Sie bei Ihrer Versicherung Kostenübernahmegarantien beantragen.  

 

§8 Besondere Widerrufsrechte bei Onlineabschluss des Dienstleistungsvertrages?

Bei Abschluss des Vertrages über ein Online-Buchungssystem beispielsweise auf unserer Internetpräsenz haben Sie ein besonderes Widerrufsrecht von 2 Wochen nach Vertragsabschluss. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung per Brief oder unterschriebenem Fax innerhalb der Frist. Sollten wir Sie auffordern, beispielsweise Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen zurückzusenden, erstatten wir Ihnen die Portokosten. 

 

§9 Haftet die COMPASS bei Nichterreichbarkeit unserer Ärzte und unseres verbundenen Notfall-Callcenters oder bei Fehlern der Ärzte im Fallmanagement die zu einer Schädigung unseres Kunden führen?

Da unsere Ärzte im Rahmen des Dienstleistungsvertrages für die COMPASS selbst keine Patienten untersuchen, keine eigenen Diagnosen stellen, keine Therapie selbst durchführen oder selbst keine ärztliche Notfallversorgung bereit stellen, sondern dem Patienten und Behandlern vor Ort beratend zur Seite stehen und die Kommunikation und den Informationsstand aller Beteiligten optimieren, die medizinische Versorgung des Kunden vor Ort also nicht direkt von unseren Services abhängt, gibt es keine Haftung der COMPASS bei Nichterreichbarkeit.  

Unter normalen Bedingungen haben wir mehrere Ärzte direkt über Mobiltelefone erreichbar und im Hintergrund ein Callcenter, das Ihre Anrufe annimmt falls alle Ärzte im Gespräch oder aus technischen Gründen nicht erreichbar sein sollten. Ihr Anliegen und eine oder mehrere Rückrufnummern werden aufgenommen und Sie bekommen je nach Dringlichkeit einen Rückruf an die von Ihnen genannten Nummern. Als „nicht erreichbar“ definieren wir daher, wenn es Ihnen nicht gelingt, uns innerhalb von 10 Minuten zu erreichen und zumindest eine Rückrufbitte mit Nennung der Dringlichkeit zu hinterlassen.

Unter normalen Bedingungen nehmen wir über 90% der Anrufe beim ersten Versuch an. Unser Callcenter hat mehrere unabhängige Netzzugänge bei verschiedenen Telefonanbietern, so dass selbst ein Totalausfall z.B. der Telecom nicht zu einer Erreichbarkeitslücke führen würde.

Eine Haftung für Fehlberatungen der Ärzte durch die COMPASS ist ausgeschlossen. Sollten die Ärzte grob gegen fachliche Standards oder ethische Vorgaben verstoßen oder vorsätzlich falsch beraten, habe Sie die Möglichkeit, direkt rechtlich gegen den betroffenen Arzt vorzugehen. Es gilt Deutsches Recht. Wir achten auf ausreichenden Haftpflicht- und Strafrechtversicherungsschutz unserer Ärzte und behalten uns entsprechende Schritte ebenfalls vor.

 

§10 Was geschieht mit Ihren persönlichen Daten und medizinischen Dokumenten.

Wir handhaben Ihre persönlichen Daten jeweils nach den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen. Es werden von uns niemals Daten dritten zugängig gemacht, verkauft oder anders als vertraglich mit Ihnen vereinbart genutzt.

Haben Sie uns im Rahmen unserer Dienstleistung autorisiert, fallbezogene Daten in Ihrem Sinne weiter zu geben, dann geschieht dies ausschließlich von unseren Ärzten, die jeweils der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen

Nach Ablauf oder Kündigung des Dienstleistungsvertrages werden Daten zu Fallmanagements geschützt für 20 Jahre gespeichert. Nicht genutzte persönliche medizinische Dokumente unserer Kunden werden gelöscht. Wir senden keine Originale zurück. Wenn Sie uns Vorbefunde oder Berichte zusenden, bitte als Kopien, da wir die Dokumente einscannen und die Kopien vernichten.

Die Daten unserer Kunden sind durch mordernste und aufwendige Hardware-Lösungen geschützt, die einen Online-Zugriff der autorisierten Ärzte von jedem Ort dieser Welt per Mobiltelefon oder Laptop ermöglichen. Dieser Onlinezugriffsmöglichkeit stimmen Sie mit Zusendung Ihrer Unterlagen zu.

Sie haben jederzeit und unabhängig von der Laufzeit des Vertrages die Möglichkeit bei uns gespeicherte Dokumente löschen zu lassen oder unseren Ärzten gegebene Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen zu widerrufen.

§11 Welche Form gilt für die Abgabe von Willenserklärungen?

Anzeigen und Willenserklärungen des Kunden und des Dienstleistungsanbieters bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).

Versicherungsvermittler oder Dienstleistungsverkäufer sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt.

 

§12 Welches Gericht ist für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag zuständig, welches Recht findet Anwendung?

Der Gerichtsstand ist Hamburg oder, wenn dies für den Kunden eine besondere Härte bedeuten würde, der Ort in Deutschland, an welchem der Kunde zur Zeit der Klageerhebung seinen ständigen Wohnsitz oder seinen ständigen Aufenthalt hat, niemals jedoch außerhalb Deutschlands.

Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegen steht.

Hamburg, 28.06.2008

 

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